Corona-Info

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Unterricht ab 07.06.2021

Liebe Eltern,
aufgrund des aktuellen Corona-Inzidenzwertes haben ab Montag 07.06.2021 alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße Präsenzunterricht. Diese Regelung gilt bis auf Widerruf.
Dabei ist zu beachten:
- Der Unterricht findet nach Stundenplan statt, auch im gebundenen Ganztag.
- Die offene Ganztagsschule findet statt. Übergangsweise ist die Teilnahme freiwillig. Melden Sie daher Ihr Kind verbindlich für die kommende Woche schriftlich oder per E-Mail bis spätestens Samstag, 05.06., 12 Uhr an. Kurzfristige telefonische An- oder Abmeldungen, auch unter der Woche, können nicht angenommen werden.
- In der kommenden Woche kann kein Mittagessen angeboten werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend zu essen und zu trinken mit, wenn es bis in den Nachmittag in der Schule ist.
- Sportunterricht findet im Freien statt. Bitte kleiden Sie Ihr Kind entsprechend.

Damit wir alle möglichst lange im Präsenzunterricht bleiben können, gelten folgende Hygienebestimmungen:
- Auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude gilt Maskenpflicht. Das Tragen einer medizinischen Maske, sog. OP-Maske, wird vom Kultusministerium empfohlen. Die Maske muss sauber sein und sollte regelmäßig ausgetauscht werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets eine Ersatzmaske bei sich hat.
- Die Teilnahme am Unterricht ist nur gestattet, wenn Ihr Kind zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Ihr Kind kann ein aktuelles Ergebnis eines PCR-Tests oder POC-Antigen-Tests (nicht: häuslicher Selbsttest) mitbringen oder sich in der Schule selbst testen.
Informationen zu den Selbsttests in der Schule finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Die Testpflicht entfällt, wenn Ihr Kind nach einer höchstens sechs Monate zurückliegenden Corona-Erkrankung einen entsprechenden Nachweis des Gesundheitsamtes oder Arztes vorlegt.
Kinder, die wegen eines fehlenden Testergebnisses oder sonstigen mit Corona in Verbindung stehenden Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen schriftlich entschuldigt werden und den Unterrichtsstoff selbstständig nachholen.

Weitere Informationen zum Unterrichtsbetrieb erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrkraft.
Das bayerische Kabinett berät am heutigen Freitag weitere Maßnahmen, tagesaktuelle Änderungen sind daher möglich und werden hier eingestellt.
Ich wünsche allen eine gute Rückkehr in die Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Schad, Rektorin
von Marion Schad am 04.06.2021

Unterricht ab 07.06.2021

Das Kultusministerium gab heute für alle Schulen in Bayern folgende Regelungen für den Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien bekannt:
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz
 von 0 bis 50:
voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
 von 50 bis 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
 über 165:
Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4
(soweit nach dem Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für
Abschlussklassen, einschließlich Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs; übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Zu beachten ist außerdem:
Bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt bei der Über- oder Unterschreitung eines Schwellenwertes (50 bzw. 165) die jeweilige Unterrichtsform gilt, gilt weiterhin die „Drei- bzw.-FünfTage-Regelung“ nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag:
Beispiele:
a) Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di --> Umsetzung ab Do
b) Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am Mi, Do, Fr, Sa, So --> Umsetzung ab Di

Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.

Genaue Informationen zum Schulbetrieb an der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße erhalten Sie rechtzeitig vor Schulbeginn.
von Marion Schad am 19.05.2021

Untericht bis zu den Pfingstferien

Die Stadt Fürth hat heute eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht:
Für den Betrieb der Schulen gilt bis 23.05.2021 weiterhin die Allgemeinverfügung der Stadt Fürth vom 26.04.2021. Deshalb findet bis 21.05.2021 (=letzter Schultag vor den Pfingstferien) weiterhin Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen) statt.
Über die nach den Pfingstferien geltenden Regelungen erhalten Sie rechtzeitig Informationen.
von Marion Schad am 19.05.2021

Noch keine Klarheit zum 21.05.2021

Wie soeben am Montag Nachmittag bekannt wurde, ist seitens der Stadt doch an eine Öffnung des Unterrichts am 21.05.2021 gedacht. Sie werden umgehend informiert, sofern dies zutreffen sollte
von Marion Schad am 17.05.2021

Unterricht ab 17.05.2021

Die Stadt Fürth setzt die strengen Corona-Regeln bis einschließlich 23.05.2021 fort, auch wenn der Inzidenzwert momentan unter 165 liegt.
Für die kommende Woche gilt daher weiterhin Distanzunterricht mit Ausnahme der vierten Klassen sowie Notbetreuung in Notfällen.
Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien erhalten Sie umgehend nach Bekanntwerden durch Kultusministerium und Stadt Fürth.
von Marion Schad am 16.05.2021
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