Distanzunterricht bis 12.02.2021
Heute veröffentlichte das Kultusministerium einen Elternbrief zum Distanzunterricht bis 12.02.2021.
Sie finden ihn hier in den für die Grundschule wichtigen Auszügen. Den vollständigen Brief können Sie auf der Homepage des Kultusministeriums nachlesen.
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Distanzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit 11. Januar 2021 befinden sich die bayerischen Schulen im Distanzunterricht. Ich weiß, dass diese Situation für viele Familien alles andere als einfach ist. Umso herzlicher möchte ich mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass Sie Ihre Kinder in dieser nicht einfachen Zeit begleiten und ihnen im Alltag ein Rückhalt sind.
Immer noch sind die Infektionszahlen sehr hoch; Sorge bereiten auch die neuen Mutationen des Corona-Virus. Daher wurde der aktuelle Lockdown bis Mitte Februar verlängert. Auch die Schulen sind von dieser Verlängerung betroffen.
Für die Schulen in Bayern hat der Ministerrat konkret folgende Entscheidungen getroffen:
An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufenfindet bis einschließlich 12. Februar 2021 weiterhinverpflichtender Distanzunterricht statt.
Hiervon gibt es lediglich folgendeAusnahmen:Um die Prüfungsvorbereitung in der Schule fortzusetzen, findet ab Montag, 1.Februar 2021,für die Jahrgangsstufe Q12 des Gymnasiums, ….
Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen weiterhin eine Notbetreuung an. Hierfür gelten die bisherigen Rahmenbedingungen unverändert weiter. Gerne würde ich Ihnen heute eine klare Antwort auf die Frage geben, wann auch die übrigen Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen können. Den Takt unserer Entscheidungen bestimmt aber nach wie vor die Pandemie. So kann ich Ihnen heute nur in Aussicht stellen, dass wir ab dem 15. Februar 2021 die Abschlussklassen aller Schularten sowie möglichst viele weitere Jahrgangsstufen wenigstens in den Wechselunterricht zurückholen wollen. Ob dies tatsächlich möglich sein wird, müssen wir einmal mehr abwarten. Umso wichtiger ist es, in den kommenden Wochen alle Chancen zu nutzen, die der Distanzunterricht bietet. Zu den Qualitätsstandards, aber auch zu den verschiedenen Kommunikationsformen im Distanzunterricht finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus-faqweitere Informationen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schuljahr 2020/21 ist kein normales Schuljahr –das erleben wir alle jeden Tag aufs Neue. Wir haben daher den „Fahrplan“ für dieses Schuljahr bereits umfassend an die Corona-Bedingungen angepasst und z. B. die Abschlussprüfungen verschoben oder die Zahl der verpflichtenden Probearbeiten und Schulaufgaben reduziert (Details unterwww.km.bayern.de/coronavirus-faq). Falls nötig, werden wir weitere Anpassungen vornehmen. Ich wünsche Ihnen –auch im Namen von Frau Staatssekretärin Stolz –, dass Sie und Ihre Familie gut und gesund durch diese langen Wochen des „Winter-Lockdown“ kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. Michael Piazolo
Sie finden ihn hier in den für die Grundschule wichtigen Auszügen. Den vollständigen Brief können Sie auf der Homepage des Kultusministeriums nachlesen.
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Distanzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit 11. Januar 2021 befinden sich die bayerischen Schulen im Distanzunterricht. Ich weiß, dass diese Situation für viele Familien alles andere als einfach ist. Umso herzlicher möchte ich mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass Sie Ihre Kinder in dieser nicht einfachen Zeit begleiten und ihnen im Alltag ein Rückhalt sind.
Immer noch sind die Infektionszahlen sehr hoch; Sorge bereiten auch die neuen Mutationen des Corona-Virus. Daher wurde der aktuelle Lockdown bis Mitte Februar verlängert. Auch die Schulen sind von dieser Verlängerung betroffen.
Für die Schulen in Bayern hat der Ministerrat konkret folgende Entscheidungen getroffen:
An allen Schularten und in allen Jahrgangsstufenfindet bis einschließlich 12. Februar 2021 weiterhinverpflichtender Distanzunterricht statt.
Hiervon gibt es lediglich folgendeAusnahmen:Um die Prüfungsvorbereitung in der Schule fortzusetzen, findet ab Montag, 1.Februar 2021,für die Jahrgangsstufe Q12 des Gymnasiums, ….
Für Kinder, für die sonst keine Betreuungsmöglichkeit besteht, bieten die Schulen weiterhin eine Notbetreuung an. Hierfür gelten die bisherigen Rahmenbedingungen unverändert weiter. Gerne würde ich Ihnen heute eine klare Antwort auf die Frage geben, wann auch die übrigen Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen können. Den Takt unserer Entscheidungen bestimmt aber nach wie vor die Pandemie. So kann ich Ihnen heute nur in Aussicht stellen, dass wir ab dem 15. Februar 2021 die Abschlussklassen aller Schularten sowie möglichst viele weitere Jahrgangsstufen wenigstens in den Wechselunterricht zurückholen wollen. Ob dies tatsächlich möglich sein wird, müssen wir einmal mehr abwarten. Umso wichtiger ist es, in den kommenden Wochen alle Chancen zu nutzen, die der Distanzunterricht bietet. Zu den Qualitätsstandards, aber auch zu den verschiedenen Kommunikationsformen im Distanzunterricht finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus-faqweitere Informationen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schuljahr 2020/21 ist kein normales Schuljahr –das erleben wir alle jeden Tag aufs Neue. Wir haben daher den „Fahrplan“ für dieses Schuljahr bereits umfassend an die Corona-Bedingungen angepasst und z. B. die Abschlussprüfungen verschoben oder die Zahl der verpflichtenden Probearbeiten und Schulaufgaben reduziert (Details unterwww.km.bayern.de/coronavirus-faq). Falls nötig, werden wir weitere Anpassungen vornehmen. Ich wünsche Ihnen –auch im Namen von Frau Staatssekretärin Stolz –, dass Sie und Ihre Familie gut und gesund durch diese langen Wochen des „Winter-Lockdown“ kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. Michael Piazolo
von Marion Schad am 28.01.2021
Zeugnisse, Zeugnistermine und Übertritt
Sehr geehrte Eltern,
mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.01.2021 erhielten die Schulen Informationen über Zeugnisse und Zeugnistermine.
Dieses Schreiben kreuzte sich mit Informationen, die Ministerpräsident Markus Söder am 18.01.2021 in einer Pressekonferenz verkündete und über die die Schulen noch keine Mitteilung erhalten haben.
Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4
Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden.
Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.
Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 Grundschulordnung (GrSO) erfolgt die Aushändigung der Zwi-scheninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand möglich
Übertrittszeugnisse
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
Probeunterricht
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt. Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen der weiterführenden Schulen nicht erfolgen.
Zwischenzeugnisse
Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, ist auch ein Postversand an die Erziehungsberechtigten möglich.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Schad
Schulleiterin
mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.01.2021 erhielten die Schulen Informationen über Zeugnisse und Zeugnistermine.
Dieses Schreiben kreuzte sich mit Informationen, die Ministerpräsident Markus Söder am 18.01.2021 in einer Pressekonferenz verkündete und über die die Schulen noch keine Mitteilung erhalten haben.
Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4
Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden.
Die von der Lehrerkonferenz vor Beginn des Schuljahres getroffenen grundsätzlichen Festlegungen hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden.
Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 Grundschulordnung (GrSO) erfolgt die Aushändigung der Zwi-scheninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand möglich
Übertrittszeugnisse
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
Probeunterricht
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt. Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen der weiterführenden Schulen nicht erfolgen.
Zwischenzeugnisse
Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, ist auch ein Postversand an die Erziehungsberechtigten möglich.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, geben wir diese an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Schad
Schulleiterin
von Marion Schad am 19.01.2021
Unterricht ab 11. Januar
Liebe Eltern,
wie erwartet startet der Schulbetrieb im neuen Jahr nicht mit Präsenzunterricht.
Das bedeutet für Ihr Kind:
- Je nach Klassenstufe und digitalen Voraussetzungen erhält Ihr Kind Auf-gaben zu den einzelnen Fächern.
- Diese können von der Lehrkraft täglich vergeben werden oder über einen Wochenplan.
- Die Pflichtaufgaben muss Ihr Kind innerhalb des von der Lehrkraft angegebenen Zeitraums erledigen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass die von der Lehrkraft vereinbarten Termine (Telefonat, Videokonferenz, Chat) mit Ihrem Kind eingehalten werden.
Notbetreuung:
- Nachdem den Schulen noch keine konkreten Informationen vorliegen, bitte ich Sie Ihr Kind im Bedarfsfall über E-Mail oder Telefon (08.01. zwischen 8 und 11 Uhr) anzumelden.
- Die Notbetreuung ist weiterhin bitte nur im äußersten Notfall in Anspruch zu nehmen, damit wir für die Kinder größtmöglichen Hygieneschutz gewährleisten können.
- Die Notbetreuung betreut Ihr Kind, ist aber kein Unterrichtsersatz.
Die kommenden Wochen werden für uns alle erneut eine große Herausforderung. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Ihnen und Ihrem Kind unsere für den Distanzunterricht getroffenen Vorbereitungen Hilfe und Sicherheit bieten können.
Mit den besten Wünschen für ein gesundes 2021 verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
gez. Marion Schad, Schulleiterin
wie erwartet startet der Schulbetrieb im neuen Jahr nicht mit Präsenzunterricht.
Das bedeutet für Ihr Kind:
- Je nach Klassenstufe und digitalen Voraussetzungen erhält Ihr Kind Auf-gaben zu den einzelnen Fächern.
- Diese können von der Lehrkraft täglich vergeben werden oder über einen Wochenplan.
- Die Pflichtaufgaben muss Ihr Kind innerhalb des von der Lehrkraft angegebenen Zeitraums erledigen.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass die von der Lehrkraft vereinbarten Termine (Telefonat, Videokonferenz, Chat) mit Ihrem Kind eingehalten werden.
Notbetreuung:
- Nachdem den Schulen noch keine konkreten Informationen vorliegen, bitte ich Sie Ihr Kind im Bedarfsfall über E-Mail oder Telefon (08.01. zwischen 8 und 11 Uhr) anzumelden.
- Die Notbetreuung ist weiterhin bitte nur im äußersten Notfall in Anspruch zu nehmen, damit wir für die Kinder größtmöglichen Hygieneschutz gewährleisten können.
- Die Notbetreuung betreut Ihr Kind, ist aber kein Unterrichtsersatz.
Die kommenden Wochen werden für uns alle erneut eine große Herausforderung. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass Ihnen und Ihrem Kind unsere für den Distanzunterricht getroffenen Vorbereitungen Hilfe und Sicherheit bieten können.
Mit den besten Wünschen für ein gesundes 2021 verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
gez. Marion Schad, Schulleiterin
von Marion Schad am 07.01.2021
Einschulung 2021
Sehr geehrte Eltern,
wenn Ihr Kind 2021 in die Schule kommt und Sie in unserem Schulsprengel wohnen, erhalten Sie im Laufe des Monats Januar mit der Post wichtige Informationen. Diese ersetzen den Informationsabend, der wegen Corona leider ausfallen muss.
Wir bieten Ihnen jedoch gerne persönliche Beratung an. Bitte vereinbaren Sie am besten über Email einen Termin und geben Sie Ihren Bedarf an (Korridor ja/nein, Betreuung …)
Der Ablauf der eigentlichen Schulanmeldung, die für 12. März geplant ist, wird Ihnen bekannt gegeben, sobald Kultusministerium und Staatliches Schulamt im Blick auf das Infektionsgeschehen dazu nähere Informationen an die Schulen weiterreichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind!
Im Namen der Schulgemeinschaft der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße
Marion Schad, Schulleiterin
wenn Ihr Kind 2021 in die Schule kommt und Sie in unserem Schulsprengel wohnen, erhalten Sie im Laufe des Monats Januar mit der Post wichtige Informationen. Diese ersetzen den Informationsabend, der wegen Corona leider ausfallen muss.
Wir bieten Ihnen jedoch gerne persönliche Beratung an. Bitte vereinbaren Sie am besten über Email einen Termin und geben Sie Ihren Bedarf an (Korridor ja/nein, Betreuung …)
Der Ablauf der eigentlichen Schulanmeldung, die für 12. März geplant ist, wird Ihnen bekannt gegeben, sobald Kultusministerium und Staatliches Schulamt im Blick auf das Infektionsgeschehen dazu nähere Informationen an die Schulen weiterreichen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind!
Im Namen der Schulgemeinschaft der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße
Marion Schad, Schulleiterin
von Marion Schad am 29.12.2020
Schulschließung ab 16.12.2020
Sehr geehrte Eltern,
unten finden Sie den -gekürzten- Text des Schreibens, das das Kultusministerium in den Nachmittagsstunden des 14.12.2020 veröffentlicht hat. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn Sie keine Alternative haben. Eine Verpflegung findet nicht statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind wenn möglich eigenes Beschäftigungsmaterial mit. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email bis 15.12.2020, 12 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Schad
Schulleiterin
Informationen zur Notbetreuung vom 16. bis 22. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass vom 16. bis 22. Dezember 2020 kein
Präsenzunterricht mehr stattfindet. Der letzte Tag mit Präsenzunterricht vor den
Weihnachtsferien 2020 ist somit bereits am Dienstag, den 15. Dezember.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Tagen vor Weihnachten weniger Kontakte zu
Mitmenschen haben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor
Weihnachten senken – Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher
feiern können. Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie
ganz besonders in dieser Zeit alle unnötigen Kontakte.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – vom 16. bis 18. sowie am
21./22. Dezember 2020 eine Notbetreuung an
- für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
- für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen
mit angeschlossenen Heimen ..
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
- Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen
Tagen nicht freistellen kann oder
- beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten
Beruf arbeiten oder
- Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden
Betreuungsbedarf haben oder
- Sie alleinerziehend sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden.
Bitte bedenken Sie aber: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte
haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen
beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
unten finden Sie den -gekürzten- Text des Schreibens, das das Kultusministerium in den Nachmittagsstunden des 14.12.2020 veröffentlicht hat. Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn Sie keine Alternative haben. Eine Verpflegung findet nicht statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind wenn möglich eigenes Beschäftigungsmaterial mit. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder per Email bis 15.12.2020, 12 Uhr.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Schad
Schulleiterin
Informationen zur Notbetreuung vom 16. bis 22. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass vom 16. bis 22. Dezember 2020 kein
Präsenzunterricht mehr stattfindet. Der letzte Tag mit Präsenzunterricht vor den
Weihnachtsferien 2020 ist somit bereits am Dienstag, den 15. Dezember.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in den Tagen vor Weihnachten weniger Kontakte zu
Mitmenschen haben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor
Weihnachten senken – Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher
feiern können. Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie
ganz besonders in dieser Zeit alle unnötigen Kontakte.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – vom 16. bis 18. sowie am
21./22. Dezember 2020 eine Notbetreuung an
- für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
- für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen
mit angeschlossenen Heimen ..
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
- Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen
Tagen nicht freistellen kann oder
- beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten
Beruf arbeiten oder
- Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden
Betreuungsbedarf haben oder
- Sie alleinerziehend sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden.
Bitte bedenken Sie aber: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte
haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen
beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
von Marion Schad am 14.12.2020